Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
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1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Preise und Zahlungsbedingungen
4. Liefer- und Versandbedingungen
5. Höhere Gewalt
6. Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Kunden
7. Eigentumsvorbehalt
8. Mängelhaftung / Gewährleistung
9. Haftung
10. Verjährung
11. Zurückbehaltung, Abtretung
12. Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des
Jürgen Fleischhauer, handelnd unter "Speedsafe Jürgen Fleischhauer"
(nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge zur Lieferung von
Waren, die ein Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail,
Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation abschließt.
Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden
widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ausschließlich,
wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen
Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen
ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische
Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss
eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige
Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss
ausschließlich privatrechtlich handeln.
2) Vertragsschluss
Der Kunde kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über ein ggf. auf
der Website des Verkäufers vorgehaltenes Online-Kontaktformular eine
unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Verkäufer
richten. Der Verkäufer lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per
E-Mail, Fax oder Brief, ein verbindliches Angebot zum Verkauf der vom
Kunden zuvor ausgewählten Ware aus dem Warensortiment des Verkäufers
zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem
Verkäufer abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder
durch Zahlung des vom Verkäufer angebotenen Kaufpreises innerhalb einer
vom Verkäufer im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist annehmen,
wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht
mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des
Zahlungseingangs beim Verkäufer maßgeblich. Fällt der letzte Tag der
Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am
Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an
die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das
Angebot des Verkäufers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so
ist der Verkäufer nicht mehr an sein Angebot gebunden und kann wieder
frei über die Ware verfügen.
3) Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind Nettopreise und verstehen
sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und
Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere
Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls
gesondert berechnet.
3.2 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die ihm im Angebot des Verkäufers mitgeteilt werden.
3.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im
Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu
vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen
beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute
(z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche
Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die
Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein
Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung
aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
3.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung
sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen
späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
3.5 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der
Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des
Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe
von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen
gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des
Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind,
werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen,
sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
3.6 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B.
Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.)
ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden
weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung
vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragschluss
erfolgen soll.
4) Liefer- und Versandbedingungen
4.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden
angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem
Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der
Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
4.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger
oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer
zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes
Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer
wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu
beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen
Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die
Gegenleistung unverzüglich erstattet.
4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald
der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt
ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des
Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf
besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.
4.5 Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus
Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der
Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den
Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der
Kunde zu tragen.
5) Höhere Gewalt
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die
Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung
um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen
Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus
irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können.
Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren
Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren –
außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken
auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers
nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden
bleiben unberührt.
6) Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Kunden
Werden Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Kunden um mehr
als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem
Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 %
des Kaufpreises, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Kaufpreises,
berechnet werden. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens
bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
7) Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des
geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware
bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit
dem Kunden vor.
7.2 Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware gilt der Verkäufer
als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstehenden Ware.
Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der
Verkäufer Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte seiner Ware zu dem
der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung
der Ware des Verkäufers mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache
anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des
Rechnungswertes der Ware des Verkäufers zum Rechnungs- oder mangels
eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache - auf den Verkäufer über.
Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
7.3 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde
weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als
Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang
unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen
Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung
wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das
Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch
den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen
Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab,
der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
7.4 Der Kunde hat Zugriff auf die im Eigentum oder Miteigentum des
Verkäufers stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort
mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogene
Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung
fällig ist.
7.5 Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der
gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf
Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte
freigeben.
8) Mängelhaftung / Gewährleistung
Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:
8.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und
berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu
verweigern. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel
aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung
für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des
Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem
angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Wird die
Sache unentgeltlich überlassen, haftet der Verkäufer für Mängel nur,
soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.2 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder
Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen,
die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder
von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen
ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen,
dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
8.3 Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
8.4 Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
8.5 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht
- für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein
Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht
haben,
- für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
- für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie
- für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB.
8.6 Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.7 Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.
8.8 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der
Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an
den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der
Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware
vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der
zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der
Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich
ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur
Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer
erneuten Versendung trägt der Kunde.
8.9 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie
Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. §
346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben
unberührt.
8.10 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die
kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt
der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als
genehmigt.
9) Haftung
Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen,
vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf
Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
9.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht,
ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet
wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem
Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks
auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf.
9.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
9.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die
Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen
Vertreter.
10) Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme
der unter dem Punkt "Mängelhaftung / Gewährleistung" geregelten
Ansprüche - in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden
Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der
Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet
wird.
11) Zurückbehaltung, Abtretung
11.1 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde
liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig
festgestellt.
11.2 Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen
Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger
Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.
12) Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden
12.1 Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der
Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben
des Kunden, hat der Kunde dem Verkäufer alle für die Verarbeitung
erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom
Verkäufer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und
Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen
Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an
diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt
und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die
dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere
dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden,
insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
12.2 Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die
diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die
vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem
gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die
notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts-
und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die
Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist
verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte
unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur
Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine
Verteidigung erforderlich sind.
12.3 Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen,
wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder
behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt
insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer,
fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugend
gefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte.
13) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
13.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den
internationalen Kauf beweglicher Waren.
13.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im
Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der
Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des
Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz
des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der
beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden
können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem
Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
13.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.